Desk Sharing Mitbestimmung durch Betriebsrat: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten
Ein flexibler Arbeitsplatz kann den Mitarbeitern mehr Freiheit bei der Gestaltung ihres Arbeitstages geben und Unternehmen helfen, Kosten zu sparen. Desk Sharing ist eine Möglichkeit, diesen flexiblen Arbeitsplatz zu schaffen, indem ein Arbeitsplatz von mehreren Mitarbeitern genutzt wird. Dabei muss jedoch der Betriebsrat einbezogen werden, da er gemäß des Betriebsverfassungsgesetzes Beteiligungsrechte bei der Einführung von Desk Sharing hat.
In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Thema Desk Sharing Mitbestimmung Betriebsrat befassen, die Beteiligungsrechte des Betriebsrats erläutern und erfolgreiche Betriebsvereinbarungen als Beispiel vorstellen.
INHALT:
- Wie funktioniert Desk Sharing?
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Desk Sharing
- Desk Sharing im öffentlichen Dienst: Mitbestimmung und Arbeitsrecht
- Desk Sharing und Arbeitsrecht: Wichtige Aspekte für Unternehmen
Wie funktioniert Desk Sharing?
Desk Sharing oder Arbeitsplatz-Sharing ist ein Konzept, bei dem mehrere Mitarbeiter einen Schreibtisch und Arbeitsbereich nutzen. In der Regel wird der Schreibtisch von verschiedenen Mitarbeitern zu verschiedenen Zeiten genutzt, je nach Bedarf. Dadurch können Unternehmen ihre Flächen- und Raumkosten senken und gleichzeitig eine flexiblere Arbeitsumgebung schaffen.
Mehr über Desk Sharing und der passenden Desk Sharing Software findest Du hier: Desk Sharing: Vorteile und Nachteile des Konzepts

Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Desk Sharing
Der Betriebsrat hat bei der Einführung von Desk Sharing Beteiligungsrechte gemäß § 87 BetrVG. Insbesondere hat er ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Grundsätze der Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsumgebung sowie bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer eingesetzt werden sollen.
Desk Sharing Betriebsvereinbarung
Damit ein Unternehmen Desk Sharing einführen kann, ist eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat erforderlich. In dieser Betriebsvereinbarung müssen die Bedingungen für die Einführung von Desk Sharing festgelegt werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Anzahl der Arbeitsplätze und Verfügbarkeit
- Arbeitszeiten der Mitarbeiter
- Arbeitsplatzgestaltung und Ausstattung
- Datenschutz und Überwachung
- Regelungen zur Reinigung und Wartung
Beispiele für erfolgreiche Desk Sharing Betriebsvereinbarungen
Ein Beispiel für eine erfolgreiche Desk Sharing Betriebsvereinbarung ist die Deutsche Bank, die Desk Sharing als Teil ihrer Arbeitsplatzstrategie eingeführt hat. Die Betriebsvereinbarung sieht vor, dass Mitarbeiter flexibel arbeiten können, um ihre Work-Life-Balance zu verbessern, und dass die Arbeitsplätze mit modernster Technologie ausgestattet sind, um die Zusammenarbeit zu erleichtern.
Desk Sharing im öffentlichen Dienst: Mitbestimmung und Arbeitsrecht
Im öffentlichen Dienst gewinnt das Konzept des Desk Sharing zunehmend an Bedeutung, da Flexibilität und Effizienz in der Arbeitsplatzgestaltung immer wichtiger werden. Desk Sharing ermöglicht es, Ressourcen optimal zu nutzen und Kosten zu senken. Besonders im öffentlichen Dienst, wo effektive Ressourcenverwaltung eine wichtige Rolle spielt, kann Desk Sharing eine Möglichkeit sein, die vorhandenen Arbeitsplätze effizienter zu nutzen.
Der Betriebsrat spielt eine entscheidende Rolle bei der Einführung von Desk Sharing im öffentlichen Dienst. Gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats festgelegt. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von technischen Einrichtungen, die zur Überwachung der Arbeitnehmer genutzt werden sollen. Da bei Desk Sharing oft technische Lösungen wie Buchungssysteme oder Zugangskontrollen zum Einsatz kommen, muss der Betriebsrat in die Planung und Umsetzung eingebunden werden, um sicherzustellen, dass die Rechte der Arbeitnehmer gewahrt werden und die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.

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Desk Sharing und Arbeitsrecht: Wichtige Aspekte für Unternehmen
Im Zusammenhang mit Desk Sharing sind auch arbeitsrechtliche Aspekte von großer Bedeutung. Arbeitsrechtliche Anforderungen wie Arbeitszeiten, Arbeitsschutz und Datenschutz müssen bei der Einführung von Desk Sharing sorgfältig berücksichtigt werden. Arbeitszeitregelungen müssen so gestaltet werden, dass die Flexibilität des Desk Sharing nicht zu einer Überlastung der Mitarbeiter führt und ihre Work-Life-Balance gewahrt bleibt. Der Schutz der Privatsphäre der Mitarbeiter und die Einhaltung des Datenschutzes sind ebenfalls von zentraler Bedeutung, da bei Desk Sharing oft persönliche Daten im Zusammenhang mit der Arbeitsplatznutzung erfasst werden.
Die erfolgreiche Implementierung von Desk Sharing erfordert daher nicht nur die enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, sondern auch eine sorgfältige Prüfung und Anpassung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass die Einführung von Desk Sharing im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den Rechten der Arbeitnehmer steht. Eine transparente Kommunikation und die Berücksichtigung der Bedenken der Mitarbeiter sind dabei entscheidend, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten und die Akzeptanz für das Konzept zu fördern.
Fazit
Desk Sharing bietet Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen, darunter Kosteneinsparungen und Flexibilität, und kann die Zusammenarbeit unter den Mitarbeitern fördern. Damit Desk Sharing jedoch erfolgreich eingeführt werden kann, ist eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat erforderlich. Der Betriebsrat hat Beteiligungsrechte gemäß § 87 BetrVG und muss bei der Einführung von Desk Sharing in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Eine erfolgreiche Betriebsvereinbarung sollte die Bedürfnisse der Mitarbeiter und des Unternehmens gleichermaßen berücksichtigen und klare Regeln und Standards für die Einführung von Desk Sharing festlegen. Unternehmen sollten mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten, um eine Betriebsvereinbarung zu erstellen, die für alle Beteiligten von Vorteil ist.
Insgesamt kann Desk Sharing eine sinnvolle Option sein, um Kosten zu sparen und eine flexiblere Arbeitsumgebung zu schaffen. Wenn es jedoch um die Einführung geht, ist es wichtig, die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu berücksichtigen und eine erfolgreiche Betriebsvereinbarung zu schließen.
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