Desk Sharing Mitbestimmung durch Betriebsrat: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

Ein flexibler Arbeitsplatz kann den Mitarbeitern mehr Freiheit bei der Gestaltung ihres Arbeitstages geben und Unternehmen helfen, Kosten zu sparen. Desk Sharing ist eine Möglichkeit, diesen flexiblen Arbeitsplatz zu schaffen, indem ein Arbeitsplatz von mehreren Mitarbeitern genutzt wird. Dabei muss jedoch der Betriebsrat einbezogen werden, da er gemäß des Betriebsverfassungsgesetzes Beteiligungsrechte bei der Einführung von Desk Sharing hat.

In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Thema Desk Sharing Mitbestimmung Betriebsrat befassen, die Beteiligungsrechte des Betriebsrats erläutern und erfolgreiche Betriebsvereinbarungen als Beispiel vorstellen.

INHALT:

  1. Wie funktioniert Desk Sharing?
  2. Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Desk Sharing
  3. Desk Sharing Quote berechnen

Wie funktioniert Desk Sharing?

Desk Sharing oder Arbeitsplatz-Sharing ist ein Konzept, bei dem mehrere Mitarbeiter einen Schreibtisch und Arbeitsbereich nutzen. In der Regel wird der Schreibtisch von verschiedenen Mitarbeitern zu verschiedenen Zeiten genutzt, je nach Bedarf. Dadurch können Unternehmen ihre Flächen- und Raumkosten senken und gleichzeitig eine flexiblere Arbeitsumgebung schaffen.

Mehr über Desk Sharing und der passenden Desk Sharing Software findest Du hier: Desk Sharing: Vorteile und Nachteile des Konzepts

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Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Desk Sharing

Der Betriebsrat hat bei der Einführung von Desk Sharing Beteiligungsrechte gemäß § 87 BetrVG. Insbesondere hat er ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Grundsätze der Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsumgebung sowie bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer eingesetzt werden sollen.

Desk Sharing Betriebsvereinbarung

Damit ein Unternehmen Desk Sharing einführen kann, ist eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat erforderlich. In dieser Betriebsvereinbarung müssen die Bedingungen für die Einführung von Desk Sharing festgelegt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Anzahl der Arbeitsplätze und Verfügbarkeit
  • Arbeitszeiten der Mitarbeiter
  • Arbeitsplatzgestaltung und Ausstattung
  • Datenschutz und Überwachung
  • Regelungen zur Reinigung und Wartung

Beispiele für erfolgreiche Desk Sharing Betriebsvereinbarungen

Ein Beispiel für eine erfolgreiche Desk Sharing Betriebsvereinbarung ist die Deutsche Bank, die Desk Sharing als Teil ihrer Arbeitsplatzstrategie eingeführt hat. Die Betriebsvereinbarung sieht vor, dass Mitarbeiter flexibel arbeiten können, um ihre Work-Life-Balance zu verbessern, und dass die Arbeitsplätze mit modernster Technologie ausgestattet sind, um die Zusammenarbeit zu erleichtern.

Ordner mit der Aufschrift Betriebsrat

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Fazit

Desk Sharing bietet Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen, darunter Kosteneinsparungen und Flexibilität, und kann die Zusammenarbeit unter den Mitarbeitern fördern. Damit Desk Sharing jedoch erfolgreich eingeführt werden kann, ist eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat erforderlich. Der Betriebsrat hat Beteiligungsrechte gemäß § 87 BetrVG und muss bei der Einführung von Desk Sharing in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

Eine erfolgreiche Betriebsvereinbarung sollte die Bedürfnisse der Mitarbeiter und des Unternehmens gleichermaßen berücksichtigen und klare Regeln und Standards für die Einführung von Desk Sharing festlegen. Unternehmen sollten mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten, um eine Betriebsvereinbarung zu erstellen, die für alle Beteiligten von Vorteil ist.

Insgesamt kann Desk Sharing eine sinnvolle Option sein, um Kosten zu sparen und eine flexiblere Arbeitsumgebung zu schaffen. Wenn es jedoch um die Einführung geht, ist es wichtig, die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu berücksichtigen und eine erfolgreiche Betriebsvereinbarung zu schließen.

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