DeskSharing Mitbestimmung durch Betriebsrat: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

Ein flexibler Arbeitsplatz kann den Mitarbeitern mehr Freiheit bei der Gestaltung ihres Arbeitstages geben und Unternehmen helfen, Kosten zu sparen. Desksharing ist eine Möglichkeit, diesen flexiblen Arbeitsplatz zu schaffen, indem ein Arbeitsplatz von mehreren Mitarbeitern genutzt wird. Dabei muss jedoch der Betriebsrat einbezogen werden, da er gemäß des Betriebsverfassungsgesetzes Beteiligungsrechte bei der Einführung von Desksharing hat.

In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Thema Desksharing Mitbestimmung Betriebsrat befassen, die Beteiligungsrechte des Betriebsrats genau erläutern und erfolgreiche Betriebsvereinbarungen als Best Practice Beispiele vorstellen.

INHALT:

  1. Wie funktioniert Desksharing?
  2. Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Desksharing
  3. Desksharing Betriebsvereinbarung
  4. Beispiele für erfolgreiche Desksharing Betriebsvereinbarungen
  5. Was spricht gegen Desksharing?
  6. Fazit

Wie funktioniert DeskSharing?

Desksharing oder Arbeitsplatz-Sharing ist ein Konzept, bei dem mehrere Mitarbeiter einen Schreibtisch und Arbeitsbereich nutzen. In der Regel wird der Schreibtisch von verschiedenen Mitarbeitern zu verschiedenen Zeiten genutzt, je nach Bedarf. Dadurch können Unternehmen ihre Flächen- und Raumkosten senken und gleichzeitig eine flexiblere Arbeitsumgebung schaffen.

Mehr über Desksharing und der passenden Desksharing Software findest Du hier: Desksharing: Vorteile und Nachteile des Konzepts

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Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei DeskSharing

Der Betriebsrat hat bei der Einführung von Desksharing gemäß § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht. Dies umfasst insbesondere die Gestaltung von Arbeitsplätzen und der Arbeitsumgebung sowie den Einsatz technischer Einrichtungen zur Überwachung von Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer. Sollten Regelungen zur täglichen Arbeitszeit oder zum mobilen Arbeiten geändert werden, ist ebenfalls die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich. Diese Mitbestimmungsrechte stellen sicher, dass die Interessen der Arbeitnehmer bei der Implementierung von Desksharing berücksichtigt werden.

Ist Desksharing also mitbestimmungspflichtig?

Ja, das Einführen eines Desksharing Konzepts ist mitbestimmungspflichtig. Gemäß § 87 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht in Fragen der Ordnung im Betrieb und der Einführung von technischen Einrichtungen zur Überwachung. Desksharing bringt organisatorische Änderungen und potenziell Überwachungseinrichtungen wie Arbeitsplatzbuchungssysteme mit sich, weshalb die Beteiligung des Betriebsrats erforderlich ist.

Kann der Arbeitgeber Desksharing anordnen?

Nein, Der Arbeitgeber kann Desksharing nicht einseitig anordnen. Die Einführung erfordert eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat, die die Rahmenbedingungen für Desksharing festlegt. Ohne diese Vereinbarung ist eine Anordnung durch den Arbeitgeber nicht zulässig.

Was fällt unter die zwingende Mitbestimmung?

Unter die zwingende Mitbestimmung fallen alle Maßnahmen, die die Ordnung im Betrieb betreffen, einschließlich der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitszeiten. Dazu gehört auch die Einführung von technischen Überwachungseinrichtungen, Änderungen bei der Nutzung von Arbeitsräumen und der Arbeitsorganisation. Der Betriebsrat muss bei solchen Maßnahmen stets einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer gewahrt bleiben.

DeskSharing Betriebsvereinbarung

Damit ein Unternehmen Desksharing einführen kann, ist eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat erforderlich. In dieser Betriebsvereinbarung müssen die Bedingungen für die Einführung von Desksharing festgelegt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Anzahl der Arbeitsplätze und Verfügbarkeit
  • Arbeitszeiten der Mitarbeiter
  • Arbeitsplatzgestaltung und Ausstattung
  • Datenschutz und Überwachung
  • Regelungen zur Reinigung und Wartung

Diese Vereinbarung stellt sicher, dass sowohl die betrieblichen Anforderungen als auch die Bedürfnisse der Mitarbeiter berücksichtigt werden.

Beispiele für erfolgreiche DeskSharing Betriebsvereinbarungen

Ein Beispiel für eine erfolgreiche Desksharing Betriebsvereinbarung ist die Deutsche Bank, die Desksharing als Teil ihrer Arbeitsplatzstrategie eingeführt hat. Die Betriebsvereinbarung sieht vor, dass Mitarbeiter flexibel arbeiten können, um ihre Work-Life-Balance zu verbessern, und dass die Arbeitsplätze mit modernster Technologie ausgestattet sind, um die Zusammenarbeit zu erleichtern.

Die Telekom Deutschland GmbH hat das klassische Konzept des festen Arbeitsplatzes durch eine Mischung aus Desksharing und mobilem Arbeiten ersetzt. Ursprünglich sollte dadurch Bürofläche eingespart werden, doch der Betriebsrat nutzte die Gelegenheit, um die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter zu verbessern. In kontinuierlichen Dialogen mit der Belegschaft wurde Feedback gesammelt und die Vereinbarungen entsprechend angepasst. So konnte man die Arbeitsplätze flexibel nutzen, ohne dabei die Bedürfnisse der Mitarbeiter zu übergehen. Besonders cool: Wer keinen freien Platz findet, kann nach einer Stunde nach Hause gehen, und der Tag zählt trotzdem als Arbeitstag!

WAS SPRICHT GEGEN DESK SHARING?

Obwohl Desksharing viele Vorteile bietet, gibt es auch einige Herausforderungen, die bei der Einführung des neuen Konzepts bedacht werden sollten:

  • Verlust persönlicher Arbeitsräume: Mitarbeiter könnten den Verlust eines eigenen, festen Arbeitsplatzes als negativ empfinden
  • Mangel an Privatsphäre: Die gemeinsame Nutzung von Arbeitsplätzen kann zu einem Mangel an Privatsphäre führen, was sich negativ auf die Arbeitszufriedenheit auswirken kann
  • Hygiene und Sauberkeit: Die regelmäßige Nutzung eines Schreibtischs durch verschiedene Personen kann Herausforderungen hinsichtlich der Sauberkeit und Ordnung darstellen
  • Technische und organisatorische Hürden: Die Einführung von Desksharing erfordert oft Investitionen in entsprechende Buchungssysteme und die Umgestaltung von Arbeitsräumen, was komplex und kostspielig sein kann
Bildliche Darstellung für Desksharing Mitbestimmung durch Betriebsrat: Ordner mit der Aufschrift Betriebsrat

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Fazit

Desksharing ermöglicht flexiblere Arbeitsmodelle und trägt zur Reduzierung von Flächenkosten bei, erfordert jedoch eine sorgfältige Abstimmung mit dem Betriebsrat, um die Rechte und Bedürfnisse der Mitarbeiter zu berücksichtigen. Die Einbindung des Betriebsrats ist entscheidend, um eine reibungslose und akzeptierte Umsetzung sicherzustellen. Damit Unternehmen die Vorteile von Desksharing voll ausschöpfen können, sind gut durchdachte Betriebsvereinbarungen und ein kontinuierlicher Dialog sowohl mit dem Betriebsrat als auch mit der Belegschaft notwendig.

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