Barrierefreiheit im Netz: Handeln bis 2025!
Ist DEINE Website schon barrierefrei? Denn spätestens zum 28.06.2025 müssen alle Websites und Apps, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei gestaltet sein. Diese gesetzliche Verpflichtung wird durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt, das die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) darstellt und sich an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) orientiert. Die Barrierefreiheit soll europaweit einheitlich geregelt werden. Primär betroffen sind davon die Webshops, jedoch auch Websites die „elektronische Dienstleistungen“ anbieten. Selbst ein einfaches Kontaktformular oder die Möglichkeit zur Online-Terminbuchung fallen darunter. Kleinstunternehmen sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.
Über Diversity-Konzepte in der neuen Arbeitswelt liest Du hier:
DIVERSITY IN NEW WORK: WARUM ES WICHTIG IST UND WIE ES UMGESETZT WERDEN KANN
INHALT:
- Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
- Was könnt ihr auf eurer Seite beachten?
- Die Umsetzung und Überprüfung
- Warum jetzt schon handeln?
Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
- Schwache Kontraste
- Zu kleine Texte
- Videos ohne Untertitel
- Navigationselemente, die mit der Tastatur nicht angesteuert werden können
- PDFs ohne Texterkennung
- Komplizierte Sprache
- Bilder ohne Alternativtext
Die Berücksichtigung dieser Aspekte ist entscheidend, um sicherzustellen, dass digitale Inhalte für alle zugänglich und nutzbar sind.
Was könnt ihr auf eurer Seite beachten?
- Kontrastreiche Darstellung: Wählt eine Darstellung mit klaren Kontrasten, um die Inhalte besser erkennbar zu machen.
- Schriftgröße: Verwendet eine gut lesbare Schriftgröße, um unnötiges „Kleingedrucktes“ zu vermeiden.
- Videos: Versieht Videos mit Untertiteln oder einer Beschreibung, um sie für alle zugänglich zu machen.
- Interaktive Elemente und Formulare: Stellt sicher, dass alle interaktiven Elemente und Formulare über die Tabulatoren-Tasten auf der Tastatur erreichbar sind.
- PDFs: Nutzt Texterkennung für PDFs oder fügt sie nachträglich hinzu.
- Klare Sprache: Verwendet klare und einfache Sprache, um die Inhalte für alle verständlich zu machen. Schachtelsätze, Fremdwörter und Abkürzungen sollten vermieden werden
- Struktur und ALT-Text: Blinde oder sehbehinderte Menschen sind auf Screenreader angewiesen. Achtet auf einen schlanken HTML-Code, eine klare Gliederung mit übersichtlicher Überschriftenstruktur und sinnvolle und treffende Beschreibungstexte (ALT-Text) für Bilder und Grafiken, damit die Screenreader eure Inhalte auslesen können.
Die Umsetzung und Überprüfung
Zusätzlich zur (Um-)Gestaltung der Website muss eine barrierefrei zugängliche „Erklärung zur Barrierefreiheit” veröffentlicht werden. Diese beschreibt, welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit bereits umgesetzt wurden und was (noch) nicht barrierefrei ist. Außerdem muss die Seite eine Kontaktmöglichkeit bieten, über die mögliche Barrieren gemeldet werden können.
Die Barrierefreiheit der eigenen Seite kann durch einen BITV-Test überprüft werden. Das Prüfzeichen kann anschließend auf der Website präsentiert werden. Preise werden je nach Aufwand und Inhalt berechnet. Es gibt jedoch auch viele kostenfreie und zuverlässige Tools, um die Anforderungen des BFSG auf Eurer Seite zu testen.
Warum jetzt schon handeln?
Bis Sommer 2025 bleibt noch ausreichend Zeit bleibt, mögen manche denken. Betrachtet Barrierefreiheit jedoch als einen Wettbewerbsvorteil und setzt die Anforderungen gleich um! Damit ermöglicht Ihr nicht nur ALLEN Menschen uneingeschränkten Zugang zu Euren Inhalten und gestaltet Eure Seite nutzerfreundlicher, sondern könnt auch Euer SEO verbessern. Alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit umgesetzt werden, wirken sich positiv auf Euer SEO und die Sichtbarkeit Eurer Website aus.
Handelt jetzt und macht Eure digitale Präsenz für alle zugänglich!
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